info-kroatien
startseite < land & leute < wissenswertes < einreisebestimmungen
datum: 05.02.2012, aktualisiert: 30.01.2012
seite weiterempfehlen seite weiterempfehlen

Einreisebestimmungen (Stand: 09.06.2008)

Für die Einreise deutscher Staatsangehöriger nach Kroatien ist ein gültiger oder vorläufiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis erforderlich. Ein vorläufiger Personalausweis wird nicht anerkannt.

Der deutsche Kinderausweis und Kinderreisepass wird anerkannt. Der Kinderausweiß muss kroatischen Vorschriften entsprechen und mit einem Lichtbild versehen sein. Die Eintragung von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ebenfalls ausreichend. Alleinreisende Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten.

Das Einreisedokument (Personalausweis / Pass / Kinderausweis) muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen besteht keine Visumspflicht (sofern keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird). Ein Pass wird in jedem Fall benötigt, wenn man auf dem Landweg nach Dubrovnik reist, weil dabei das Gebiet von Bosnien und Herzegowina durchquert werden muss und für Bosnien und Herzegowina Passpflicht für deutsche Staatsangehörige besteht.

Nach dem kroatischen Ausländergesetz vom 01.01.2008 müssen Ausländer nachweisen können, dass sie über ausreichende Mittel verfügen. Von Reisenden ohne Visapflicht können die Grenzbehörden bei der Einreise im Einzelfall einen entsprechenden Nachweis verlangen (Tagessatz 100 €, bei nachgewiesener Buchung 50 €). Der Nachweis kann in Form von Kredit- und Bankkarten, Schecks oder anderen finanziellen Mitteln erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich vor Ihrer Anreise nach Kroatien nochmals kurzfristig über Aktualisierungen bei den Einreisemodalitäten informieren sollten.

Quellen: Auswärtiges Amt, Erfahrungsberichte, Informationen aus verschiedenen Reisebüchern
Suche

newsletter
Geschichte von Kroatien